Jeder Staat hat seine eigenen Arbeitsgesetze, die die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festlegen. Zu den Arbeitsgesetzen für Vollzeitbeschäftigte und Beschäftigte ohne Sozialleistungen gehören unter anderem Mindestlohnanforderungen, Überstundenregelungen und Arbeitnehmerrechte.
Auch die Bundesregierung hat Arbeitsgesetze, die für Vollzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer ohne Zusatzleistungen gelten. Zu diesen Gesetzen gehört der Fair Labor Standards Act (FLSA), der den Mindestlohn und die Überstundenregelung festlegt. Der FLSA schützt Arbeitnehmer auch vor Diskriminierung und legt Grenzen für die Arbeitsstunden fest.
Nach dem FLSA haben Vollzeitbeschäftigte und Beschäftigte ohne Sozialleistungen Anspruch auf Überstundenvergütung, wenn sie in einer Arbeitswoche mehr als 40 Stunden arbeiten. Der Überstundensatz beträgt in der Regel das Eineinhalbfache des regulären Lohns.
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Vollzeitbeschäftigten und Arbeitnehmern ohne Sozialleistungen Sozialleistungen wie Krankenversicherung oder Urlaub zu gewähren. Einige Arbeitgeber können sich jedoch dafür entscheiden, diesen Arbeitnehmern Zusatzleistungen anzubieten, um Talente anzuziehen und zu halten.
Alle Vollzeitbeschäftigten und Beschäftigten ohne Sozialleistungen müssen für alle Arbeitsstunden mindestens den Mindestlohn erhalten. Auf Bundesebene beträgt der Mindestlohn 7,25 US-Dollar pro Stunde, in einigen Bundesstaaten und Gemeinden gelten jedoch höhere Mindestlohnanforderungen.
Vollzeitbeschäftigte und Beschäftigte ohne Sozialleistungen haben normalerweise keinen Anspruch auf bezahlte Freizeit. Arbeitgeber können diesen Arbeitnehmern jedoch Urlaub, Krankheitstage oder andere Formen der bezahlten Freistellung gewähren.
Vollzeitbeschäftigte und Beschäftigte ohne Sozialleistungen sind durch Bundes- und Landesarbeitsgesetze geschützt. Diese Gesetze schützen die Mitarbeiter vor Diskriminierung, Belästigung und anderen Formen der Misshandlung. Arbeitnehmer haben das Recht auf ein sicheres Arbeitsumfeld, faire Löhne und angemessene Arbeitszeiten.
Die Antwort auf diese Frage hängt von der Rechtsordnung ab, in der der Arbeitnehmer ansässig ist. In einigen Ländern gibt es Gesetze, die den Arbeitgeber verpflichten, den Arbeitnehmern bestimmte Leistungen zu gewähren, z. B. Krankenversicherung, bezahlten Urlaub und bezahlte Krankheitstage. In anderen Ländern gibt es jedoch keine derartigen Gesetze, so dass Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet sind, ihren Arbeitnehmern bestimmte Leistungen zu gewähren.
Um die vollen Leistungen zu erhalten, müssen Sie mindestens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Ja, nach dem Bundesgesetz zum Schutz der Patienten und der erschwinglichen Pflege (Patient Protection and Affordable Care Act, ACA) müssen Arbeitgeber mit 50 oder mehr Vollzeitbeschäftigten einen Mindestversicherungsschutz für Vollzeitbeschäftigte (und deren Angehörige) anbieten oder eine Strafe zahlen. Darüber hinaus sind Arbeitgeber nach texanischem Recht verpflichtet, Arbeitnehmern, die sich bei der Arbeit verletzen, eine Unfallversicherung anzubieten.
Wenn Sie über Gehalt oder Sozialleistungen nachdenken, sollten Sie sich überlegen, was für Sie und Ihre Familie am wichtigsten ist. Wenn Sie dem Gehalt mehr Bedeutung beimessen, werden Sie ein höheres Gehalt aushandeln wollen. Wenn Sie mehr Wert auf Sozialleistungen legen, sollten Sie ein Leistungspaket aushandeln, das Ihren Bedürfnissen entspricht. Zu den Leistungen, die Sie in Betracht ziehen sollten, gehören Krankenversicherung, Zahnversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und ein Altersvorsorgeplan.
Es gibt einige Gründe, warum Unternehmen keine Sozialleistungen anbieten. Der erste Grund ist, dass Sozialleistungen teuer sein können und die Unternehmen es sich möglicherweise nicht leisten können, sie anzubieten. Ein weiterer Grund ist, dass einige Unternehmen diese Leistungen nicht für notwendig erachten oder nicht glauben, dass ihre Mitarbeiter daran interessiert sind. Und schließlich kann es sein, dass einige Unternehmen je nach Funktion oder Betriebszugehörigkeit einigen Mitarbeitern Leistungen anbieten, anderen aber nicht.