Sammelklagen sind in den letzten Jahren immer häufiger geworden, wobei sich immer mehr Kläger zusammenschließen, um Ansprüche gegen einen einzigen Beklagten zu verfolgen. Bei diesen Vergleichen muss die beklagte Partei oft einen hohen Geldbetrag an die Kläger auszahlen, in der Regel in Form einer Pauschalzahlung oder eines strukturierten Vergleichs. Wie jede andere Form von Einkommen unterliegen auch die Erlöse aus diesen Vergleichen der Besteuerung. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Besteuerung von Erträgen aus Sammelklagenvergleichen.
Der Internal Revenue Service (IRS) betrachtet Vergleichserlöse als steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig davon, ob sie als Pauschalbetrag oder als strukturierte Abfindung gezahlt werden. Als solche unterliegen die Erlöse aus Sammelklagen der Bundeseinkommenssteuer und müssen in der Bundeseinkommenssteuererklärung des Steuerzahlers angegeben werden.
Die Besteuerung von Erlösen aus Sammelklagen ist ebenfalls von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich. In einigen Staaten sind die Vergleichserlöse steuerpflichtig, während sie in anderen Staaten von der Steuer befreit sein können. Es ist wichtig, dass Sie sich bei der Steuerbehörde Ihres Staates erkundigen, ob die Erlöse in Ihrem Staat steuerpflichtig sind oder nicht.
In einigen Fällen können die Steuerzahler bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Sammelklagevergleich absetzen. Wenn beispielsweise die mit dem Vergleich verbundenen Anwaltskosten vom Kläger gezahlt werden, können diese Gebühren von dem Betrag des Vergleichserlöses abgezogen werden, der der Besteuerung unterliegt.
Bei der Auszahlung des Vergleichserlöses kann der Beklagte verpflichtet sein, Steuern von der Zahlung einzubehalten. Dieser Einbehalt entspricht in der Regel dem Betrag der Einkommensteuer, die voraussichtlich auf den Vergleichserlös zu entrichten ist. Der Steuerpflichtige sollte von der beklagten Partei ein Formular 1099-MISC erhalten, aus dem die Höhe der Vergleichserlöse und die Höhe der einbehaltenen Steuern hervorgehen.
Es ist wichtig, die Vergleichserlöse in der Bundeseinkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen anzugeben. Der Steuerpflichtige sollte den Betrag des Vergleichserlöses in Zeile 21 des Formulars 1040 als „sonstiges Einkommen“ angeben. Der Betrag der einbehaltenen Steuern sollte ebenfalls in der Erklärung angegeben werden.
Steuerpflichtige können unter Umständen bestimmte Steuerplanungsstrategien anwenden, um den Betrag der auf die Vergleichserlöse geschuldeten Steuern zu verringern. Erhält der Steuerpflichtige die Abfindungszahlung in Form eines Pauschalbetrags, kann er das Einkommen beispielsweise über mehrere Jahre verteilen. Dies kann dazu beitragen, den in einem bestimmten Jahr zu zahlenden Steuerbetrag zu verringern.
In einigen Fällen können Steuerpflichtige für bestimmte Freistellungen und Ausschlüsse in Betracht kommen, die den auf ihre Vergleichserlöse geschuldeten Steuerbetrag verringern können. Werden die Erlöse aus dem Vergleich zum Beispiel für medizinische Ausgaben verwendet, kann der Betrag dieser Ausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen ausgenommen werden.
In Anbetracht der Komplexität der Besteuerung von Erlösen aus Sammelklagen sollten Steuerzahler den Rat eines qualifizierten Steuerfachmanns einholen. Ein Steuerfachmann kann sie individuell beraten, wie sie den Betrag der auf die Vergleichserlöse zu zahlenden Steuern minimieren können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Besteuerung von Erlösen aus Sammelklagen ein komplexes Thema sein kann. Es ist wichtig, dass sich die Steuerzahler mit den steuerlichen Auswirkungen dieser Vergleiche auf Bundes- und Landesebene sowie mit allen verfügbaren Steuerbefreiungen oder -abzügen vertraut machen. Ein qualifizierter Steuerexperte kann Ihnen wertvolle Ratschläge geben, wie Sie die Höhe der auf diese Vergleichserlöse geschuldeten Steuern minimieren können.
Es gibt keine todsichere Methode, um die Zahlung von Steuern auf einen Sammelklagevergleich zu vermeiden, aber es gibt einige Strategien, die dazu beitragen können, die Steuerlast zu minimieren. Ein Ansatz besteht darin, zu versuchen, den Vergleichsbetrag als Einkommen aus Kapitalgewinnen und nicht als gewöhnliches Einkommen einzustufen. Dies kann möglich sein, wenn sich der Vergleich auf eine Investition oder einen anderen Vermögenswert bezieht. Eine andere Strategie besteht darin, die Abfindungszahlungen über mehrere Jahre zu verteilen, was dazu beitragen kann, Ihre Gesamtsteuerschuld zu senken. Schließlich ist es wichtig, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Abzüge und Gutschriften in Anspruch nehmen.
Ja, Sammelklageausschüttungen sind steuerpflichtig. Die Höhe der steuerpflichtigen Ausschüttung hängt von der Art der Ausschüttung und der Steuerbasis des Wertpapiers ab. Wenn die Ausschüttung beispielsweise in Form von Bargeld erfolgt, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Erfolgt die Ausschüttung jedoch in Form von Aktien, ist nur der Teil der Ausschüttung steuerpflichtig, der die Steuerbasis des Wertpapiers übersteigt.
Wie hoch der zu versteuernde Anteil einer Abfindung ist, hängt von der Art der Abfindung ab. Handelt es sich beispielsweise um eine Abfindung für Personenschäden, wird in der Regel nicht der gesamte Betrag besteuert. Handelt es sich jedoch um eine Abfindung für entgangenen Arbeitslohn, hängt der zu versteuernde Anteil von der Steuerklasse der Person ab.
Die Art der Abfindung, die nicht steuerpflichtig ist, ist eine Pauschalabfindung. Bei dieser Art von Abfindung handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die nicht der Besteuerung unterliegt.
Die Antwort auf diese Frage hängt von den individuellen Umständen eines jeden potenziellen Klägers ab. Zu den Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, gehören der Betrag, der im Rahmen des Vergleichs angeboten wird, die Erfolgsaussichten, wenn der Fall vor Gericht geht, und der Zeit- und Arbeitsaufwand, der für die Einreichung einer Klage erforderlich ist. In einigen Fällen kann es sich lohnen, eine Sammelklage einzureichen, in anderen wiederum nicht.